EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen aus anderen EU‑Staaten
Ministerialentwurf vom 25.01.2007Zusammenfassung
Das EU‑VStVG regelt die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Behörden anderer EU‑Staaten erlassen wurden, sowie die Rücküberstellung österreichischer Entscheidungen ins Ausland.Bundeskanzleramt1/26/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Das EU‑VStVG regelt die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Behörden anderer EU‑Staaten erlassen wurden, sowie die Rücküberstellung österreichischer Entscheidungen ins Ausland.Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung des EU‑Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen den Mitgliedstaaten.
- Die Vollstreckung von Entscheidungen anderer EU‑Staaten in Österreich erfolgt nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG).
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