Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Denkmalschutzgesetz, sodass Verordnungen des Bundesdenkmalamtes künftig online auf www.bda.at veröffentlicht werden, anstatt im Amtsblatt und in der Wiener Zeitung. Das Gesetz gilt ab 1. Jänner 2008.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/28/2007XXIII
Kunst
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Denkmalschutzgesetz, sodass Verordnungen des Bundesdenkmalamtes künftig online auf www.bda.at veröffentlicht werden, anstatt im Amtsblatt und in der Wiener Zeitung. Das Gesetz gilt ab 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Die Kundmachungsart für Verordnungen des Bundesdenkmalamtes wird von Print‑ und Amtsblattveröffentlichungen auf die Internet‑Homepage umgestellt.
- Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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