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Novelle des Patentanwaltsgesetzes – EU‑Anpassung & neue Gesellschaftsformen
Ministerialentwurf vom 09.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Patentanwaltsgesetz an EU‑Richtlinien und nationales Handels‑ sowie Berufsrecht an. Er führt neue Gesellschaftsformen für Patentanwälte ein, legt strengere Zulassungsvoraussetzungen fest und schafft Melde‑ und Versicherungsauflagen für ausländische Dienstleister.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/10/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Patentanwaltsgesetz an EU‑Richtlinien und nationales Handels‑ sowie Berufsrecht an. Er führt neue Gesellschaftsformen für Patentanwälte ein, legt strengere Zulassungsvoraussetzungen fest und schafft Melde‑ und Versicherungsauflagen für ausländische Dienstleister.

Schwerpunkte

  • Der Patentanwalt ist ein freier Beruf; zur Ausübung ist nur die Eintragung in die Patentanwaltsliste zulässig.
  • Patentanwälte dürfen den Beruf auch in einer offenen Gesellschaft, Kommandit‑Partnerschaft oder GmbH ausüben; die Gesellschaft muss in die Liste der Patentanwalts‑Gesellschaften eingetragen werden.
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Kranzl Christa

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