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Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und Schutz seines Symbols
Ministerialentwurf vom 04.07.2007

Zusammenfassung

Das Rotkreuzgesetz erkennt das Österreichische Rote Kreuz als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft an, definiert seine Aufgaben, schützt das rote Kreuz‑Symbol und legt Strafen für missbräuchliche Nutzung fest.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/5/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Rotkreuzgesetz erkennt das Österreichische Rote Kreuz als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft an, definiert seine Aufgaben, schützt das rote Kreuz‑Symbol und legt Strafen für missbräuchliche Nutzung fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz bestätigt das Österreichische Rote Kreuz als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft in Österreich und erlaubt ihm, Zweigvereine und Partnerorganisationen zu ermächtigen, den Namen des Roten Kreuzes zu nutzen.
  • Das rote Kreuz auf weißem Grund wird als offizielles Kennzeichen definiert; das Rotkreuz darf dieses Zeichen für alle Aufgaben nutzen und anderen Einrichtungen die Nutzung gestatten.
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Plassnik Ursula, Dr.

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