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Einrichtung eines Biopatent‑Monitoring‑Komitees im Patentgesetz
Ministerialentwurf vom 22.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Patentgesetz um einen neuen Abschnitt V, der ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee einführt. Das Komitee beobachtet die Umsetzung der EU‑Biotechnologierichtlinie, erstattet alle drei Jahre dem Nationalrat Bericht und besteht aus Vertretern von Ministerien, Wirtschaftskammern und Verbänden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/23/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein neues Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird geschaffen, das die Auswirkungen der EU‑Biotechnologierichtlinie bewertet und dem Nationalrat alle drei Jahre einen Bericht vorlegt.
  • Der neue Abschnitt V tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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