Risikobasierte AML/CFT‑Novelle für Finanzsektor und Pensionskassen
Ministerialentwurf vom 24.07.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt risikobasierte Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bank‑, Börsen‑, Versicherungs‑ und Pensionskassengesetzen ein und schafft Ausnahmen für kleine Geldtransfers.Bundesministerium für Finanzen7/25/2007XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein risikobasierter Rahmen verpflichtet Kredit‑ und Finanzinstitute sowie Versicherer, Kundenidentität und wirtschaftliche Eigentümer zu prüfen, wenn Transaktionen ≥ 15 000 € oder ein Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung besteht.
- Bei hohem Risiko (z. B. Kunden ohne physische Anwesenheit, PEPs aus Drittstaaten) gelten verstärkte Sorgfaltspflichten, einschließlich gesicherter elektronischer Signaturen und zusätzlicher Dokumentationspflichten.
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