Novelle des KAKuG – Trennung Ärzt*innen/Zahnärzt*innen, Widerspruchsregister & erweiterte Patientenrechte
Ministerialentwurf vom 06.08.2007Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das KAKuG an: Er trennt ärztliche und zahnärztliche Leitungsaufgaben, führt ein Widerspruchsregister für Organspenden ein, stärkt Patient*innen‑Informationen bei Datenweitergabe und regelt Kostenbeiträge bei Transferierungen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/7/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das KAKuG an: Er trennt ärztliche und zahnärztliche Leitungsaufgaben, führt ein Widerspruchsregister für Organspenden ein, stärkt Patient*innen‑Informationen bei Datenweitergabe und regelt Kostenbeiträge bei Transferierungen.Schwerpunkte
- Einführung einer getrennten Leitung für Zahnambulatorien: Selbständige Zahnambulanzen müssen künftig von einem geeigneten Zahnarzt geleitet werden.
- Ergänzung von Formulierungen, die zahnärztliche Leistungen in den ärztlichen Dienst integrieren (z. B. „ärztlicher bzw. zahnärztlicher Dienst“).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.