<!--[-->Abkommen über den Amtssitz und Privilegien der Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich<!--]-->
Abkommen über den Amtssitz und Privilegien der Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich
Ministerialentwurf vom 05.08.2007

Zusammenfassung

Das Abkommen legt den Sitz, die Rechtsfähigkeit und umfangreiche Privilegien für die Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich fest, inklusive Steuer‑ und Zollbefreiungen sowie besonderen Zugangsrechten für Personal und deren Familien.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/6/2007XXIII
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen

Zusammenfassung

Das Abkommen legt den Sitz, die Rechtsfähigkeit und umfangreiche Privilegien für die Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich fest, inklusive Steuer‑ und Zollbefreiungen sowie besonderen Zugangsrechten für Personal und deren Familien.

Schwerpunkte

  • Der Amtssitz der Interpol Anti‑Korruptionsakademie wird von beiden Seiten gemeinsam festgelegt und gilt als unverletzlich.
  • ICPO‑Interpol erhält Immunität von österreichischer Gerichtsbarkeit, ausgenommen in klar definierten Ausnahmefällen (z. B. Verkehrsunfälle).
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Plassnik Ursula, Dr.

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