Neues Finanz‑ und Anleger‑Entschädigungsmodell – Informations‑ und Beitragspflichten für Wertpapierfirmen
Ministerialentwurf vom 30.11.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz. Er führt neue Informationspflichten für Wertpapierfirmen ein und schafft ein vier‑Säulen‑Finanzierungsmodell für die Anleger‑Entschädigung, das jährliche Beiträge, Versicherungs‑ bzw. Garantiezusätze und mögliche Sonderbeiträge vorsieht.Bundesministerium für Finanzen12/1/2008XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz. Er führt neue Informationspflichten für Wertpapierfirmen ein und schafft ein vier‑Säulen‑Finanzierungsmodell für die Anleger‑Entschädigung, das jährliche Beiträge, Versicherungs‑ bzw. Garantiezusätze und mögliche Sonderbeiträge vorsieht.Schwerpunkte
- Wertpapierfirmen müssen Kunden bei Vertragsabschluss darüber informieren, wenn sie sogenannte Eigenprodukte anbieten – also Finanzinstrumente, die der Firma oder verbundenen Unternehmen einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen.
- Kunden müssen darauf hingewiesen werden, dass Wertpapierfirmen keine Kundengelder im Rahmen von Wertpapierdienstleistungen entgegennehmen dürfen.
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