Entlastung kleiner Unternehmen & Angleichung der Rechnungslegung (UGB‑Änderung 2010)
Ministerialentwurf vom 11.10.2009Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht den Schwellenwert für die Rechnungslegungspflicht auf 700 000 €, hebt mehrere Bewertungswahlrechte auf, führt steuerneutrale Nachholungen von Zuschreibungen ein und befreit kleine Mutterunternehmen von der Konzernabschluss‑Pflicht. Das Gesetz gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010.Bundesministerium für Justiz10/12/2009XXIV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht den Schwellenwert für die Rechnungslegungspflicht auf 700 000 €, hebt mehrere Bewertungswahlrechte auf, führt steuerneutrale Nachholungen von Zuschreibungen ein und befreit kleine Mutterunternehmen von der Konzernabschluss‑Pflicht. Das Gesetz gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Rechnungslegungspflicht wird von 400 000 € auf 700 000 € erhöht. Unternehmen, deren Jahresumsatz unter dieser Grenze liegt, sind ab dem Geschäftsjahr 2010 von Bilanz‑ und Inventarpflichten befreit.
- Das Aktivierungswahlrecht für Aufwendungen zum Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs (§ 198 Abs. 3) wird aufgehoben, ebenso das Wahlrecht bei Material‑ und Fertigungsgemeinkosten (§ 203 Abs. 3). Diese Kosten müssen künftig in die Herstellungskosten einbezogen werden.
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