Neustrukturierung des Apothekerkammergesetzes – Aufteilung in eigenen und übertragenen Wirkungsbereich
Ministerialentwurf vom 11.10.2009Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Apothekerkammergesetz an die Verfassung an, indem er die Aufgaben der Kammer in einen eigenen und einen übertragenen Wirkungsbereich trennt. Für den übertragenen Bereich wird ein Weisungsrecht des Bundesministers für Gesundheit eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit10/12/2009XXIV
Apotheke
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Apothekerkammergesetz an die Verfassung an, indem er die Aufgaben der Kammer in einen eigenen und einen übertragenen Wirkungsbereich trennt. Für den übertragenen Bereich wird ein Weisungsrecht des Bundesministers für Gesundheit eingeführt.Schwerpunkte
- Die Kammer wird in zwei Tätigkeitsbereiche aufgeteilt: einen eigenen Bereich für interne berufsbezogene Aufgaben und einen übertragenen Bereich für staatlich delegierte Aufgaben.
- Im eigenen Wirkungsbereich darf die Kammer eigenständig Verträge abschließen, Arbeitsbedingungen mitbestimmen, Weiterbildungsangebote organisieren und Disziplinarverfahren durchführen.
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