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Modernisierung des Strafvollzugsrechts und Opferschutz
Ministerialentwurf vom 26.10.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung von bedingter Entlassung, führt ein Opfer‑Informationsrecht, beschränkt gemeinnützige Leistungen, schafft die Justizwache, begrenzt Datenzugriffe, bindet Psychotherapeuten ein und verschärft Kontrollen bei Suchtmittelkonsum sowie beim Paketempfang.
Bundesministerium für Justiz10/27/2009XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung von bedingter Entlassung, führt ein Opfer‑Informationsrecht, beschränkt gemeinnützige Leistungen, schafft die Justizwache, begrenzt Datenzugriffe, bindet Psychotherapeuten ein und verschärft Kontrollen bei Suchtmittelkonsum sowie beim Paketempfang.

Schwerpunkte

  • Bei einer bedingten Entlassung wird die tatsächlich in Haft verbrachte Zeit bei der Berechnung des Entlassungstermins berücksichtigt.
  • Bestimmte Opfer von Gewalt in Wohnungen werden über die Entlassung des Strafgefangenen informiert, wenn sie dies beantragen.
Image of politician Bandion-Ortner Claudia, Mag. © Parlamentsdirektion

Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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