Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung von bedingter Entlassung, führt ein Opfer‑Informationsrecht, beschränkt gemeinnützige Leistungen, schafft die Justizwache, begrenzt Datenzugriffe, bindet Psychotherapeuten ein und verschärft Kontrollen bei Suchtmittelkonsum sowie beim Paketempfang.Bundesministerium für Justiz10/27/2009XXIV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung von bedingter Entlassung, führt ein Opfer‑Informationsrecht, beschränkt gemeinnützige Leistungen, schafft die Justizwache, begrenzt Datenzugriffe, bindet Psychotherapeuten ein und verschärft Kontrollen bei Suchtmittelkonsum sowie beim Paketempfang.Schwerpunkte
- Bei einer bedingten Entlassung wird die tatsächlich in Haft verbrachte Zeit bei der Berechnung des Entlassungstermins berücksichtigt.
- Bestimmte Opfer von Gewalt in Wohnungen werden über die Entlassung des Strafgefangenen informiert, wenn sie dies beantragen.
Dokumente (PDFs)
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