Novelle des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG)
Ministerialentwurf vom 27.10.2009Zusammenfassung
Die Novelle passt das LMSVG an EU‑Recht an, führt neue Definitionen für Lebensmittel‑Enzyme ein, verlagert die Zuständigkeit für Pestizidrückstandshöchstgehalte auf die AGES, schafft ein neues Register (§ 20a), streicht Gebühren für amtliche Kontrollen und schließt den Ständigen Hygieneausschuss.Bundesministerium für Gesundheit10/28/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Novelle passt das LMSVG an EU‑Recht an, führt neue Definitionen für Lebensmittel‑Enzyme ein, verlagert die Zuständigkeit für Pestizidrückstandshöchstgehalte auf die AGES, schafft ein neues Register (§ 20a), streicht Gebühren für amtliche Kontrollen und schließt den Ständigen Hygieneausschuss.Schwerpunkte
- Einführung neuer Definitionen für Lebensmittel‑Enzyme und deren Zubereitungen, um EU‑Regelungen zum Zusatzstoffpaket umzusetzen.
- Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erhält die Zuständigkeit zur Festsetzung, Änderung und Streichung von Rückstandshöchstgehalten.
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