<!--[-->Novelle des Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue PM2,5‑Grenzwerte, Fahrzeug‑Kennzeichnung & verschärfte Sanktionen<!--]-->
Novelle des Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue PM2,5‑Grenzwerte, Fahrzeug‑Kennzeichnung & verschärfte Sanktionen
Ministerialentwurf vom 29.10.2009

Zusammenfassung

Das Gesetzesvorhaben stärkt das Immissionsschutzgesetz‑Luft, indem es einen Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 einführt, eine verpflichtende Expositionsobergrenze von 20 µg/m³ festlegt und Fahrzeugkennzeichnungen nach Euro‑Abgasklassen vorschreibt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/30/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Das Gesetzesvorhaben stärkt das Immissionsschutzgesetz‑Luft, indem es einen Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 einführt, eine verpflichtende Expositionsobergrenze von 20 µg/m³ festlegt und Fahrzeugkennzeichnungen nach Euro‑Abgasklassen vorschreibt.

Schwerpunkte

  • Ein Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 wird eingeführt.
  • Eine verbindliche Verpflichtung zur Expositionskonzentration von maximal 20 µg/m³ für PM2,5 wird festgelegt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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