<!--[-->Umsetzung der EU‑Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz
Ministerialentwurf vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Telekommunikationsgesetz an die EU‑Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie an: Betreiber müssen Stammdaten und Cell‑ID‑Informationen bereitstellen, Vorratsdaten sechs Monate speichern und technische sowie sicherheitsrelevante Vorgaben einhalten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/20/2009XXIV
Post- und Fernmeldewesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Telekommunikationsgesetz an die EU‑Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie an: Betreiber müssen Stammdaten und Cell‑ID‑Informationen bereitstellen, Vorratsdaten sechs Monate speichern und technische sowie sicherheitsrelevante Vorgaben einhalten.

Schwerpunkte

  • Betreiber müssen auf schriftliches und begründetes Verlangen von Behörden Stammdaten (Name, Anschrift, Teilnehmerkennung usw.) bereitstellen, ohne dafür Verkehrsdaten auswerten zu dürfen.
  • Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei sowie, sinngemäß, auf Sicherheitsbehörden nach dem SPG, wenn die Daten für deren Aufgaben unverzichtbar sind.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.