Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes – neue Bewertungsgrundlagen und Zuständigkeitsregelungen
Ministerialentwurf vom 29.11.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz um neue Bewertungsregeln für den Grad der Behinderung, überträgt Zuständigkeiten auf den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und führt die umfassende Einschätzungsverordnung mit detaillierten Tabellen für fast alle Organsysteme ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2009XXIV
Mensch mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz um neue Bewertungsregeln für den Grad der Behinderung, überträgt Zuständigkeiten auf den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und führt die umfassende Einschätzungsverordnung mit detaillierten Tabellen für fast alle Organsysteme ein.Schwerpunkte
- Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen muss auf Antrag den Grad der Behinderung nach der neuen Einschätzungsverordnung bestimmen, wenn kein Nachweis vorliegt.
- Für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren gilt die Anwendung der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes mit einer Schwelle von 20 % Gesundheitsschädigung.
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