Einführung des Verbraucherkreditgesetzes und Modernisierung des ABGB
Ministerialentwurf vom 28.12.2009Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das ABGB, führt das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/48/EG ein und passt zahlreiche weitere Gesetze an die neuen Kredit‑Regelungen an. Er stärkt Verbraucherrechte (Informations‑ und Widerrufsrecht) und legt neue Pflichten für Kreditgeber fest.Bundesministerium für Justiz12/29/2009XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das ABGB, führt das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/48/EG ein und passt zahlreiche weitere Gesetze an die neuen Kredit‑Regelungen an. Er stärkt Verbraucherrechte (Informations‑ und Widerrufsrecht) und legt neue Pflichten für Kreditgeber fest.Schwerpunkte
- Das ABGB wird neu gefasst: § 983 definiert den Darlehensvertrag als Konsensualvertrag; § 984–991 regeln Arten von Darlehen, Kreditverträge, Kündigungs‑ und Auszahlungsbedingungen.
- Ein eigenständiges Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wird eingeführt, das die EU‑Richtlinie 2008/48/EG in österreichisches Recht umsetzt.
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