Erweiterung der Notstandshilfe und Einführung eines Mindeststandards (SVÄG 2010) Ministerialentwurf vom 12/29/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/29/2009XXIV
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Notstandshilfe um einen Ergänzungsbetrag, führt einen Mindeststandard bei der Einkommensanrechnung ein und erhöht den Kinder‑Richtsatz, alles mit Wirkung ab 1. September 2010.Schwerpunkte
- Ein neuer Ergänzungsbetrag wird für die Notstandshilfe eingeführt, der je nach Einkommenssituation 95 % bzw. 92 % des Grundbetrags plus 95 % des Ergänzungsbetrags beträgt.
- Bei der Anrechnung von Partnereinkommen wird ein Mindeststandard festgelegt, sodass das Haushaltseinkommen nicht unter diesen Standard fallen darf.
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