Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Gemeinschaftsfilmproduktionen. Es definiert diese Filme als inländische Produktionen, legt Mindestbeteiligungen fest und schafft ein Anerkennungsverfahren.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/7/2010XXIV
Filmindustrie
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Gemeinschaftsfilmproduktionen. Es definiert diese Filme als inländische Produktionen, legt Mindestbeteiligungen fest und schafft ein Anerkennungsverfahren.Schwerpunkte
- Das Abkommen definiert Gemeinschaftsproduktionen – Filme, die von Produzenten aus mindestens zwei der drei Länder gemeinsam hergestellt werden – und behandelt sie wie inländische Filme.
- Gemeinschaftsproduktionen erhalten dieselben Förderungen und finanziellen Vorteile wie nationale Produktionen, sofern sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.