<!--[-->Umsetzung der EU‑Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG in Österreich<!--]-->
Umsetzung der EU‑Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG in Österreich
Ministerialentwurf vom 10.01.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden in nationales Recht um, definiert Pflichten für Eigentümer, Anwender und Behörden, führt ein Bescheinigungssystem ein und regelt Kosten‑ und Berichtspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/11/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden in nationales Recht um, definiert Pflichten für Eigentümer, Anwender und Behörden, führt ein Bescheinigungssystem ein und regelt Kosten‑ und Berichtspflichten.

Schwerpunkte

  • Eigentümer und Verfügungsberechtigte müssen ihre Grundstücke, Bauten und Transportmittel so führen, dass sie möglichst frei von Schadorganismen sind, und Verdachtsfälle unverzüglich melden.
  • Das Halten von Schadorganismen ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur, wenn eine EU‑Genehmigung für Zucht‑ oder Forschungszwecke vorliegt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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