<!--[-->Änderungen im Filmförderungsgesetz: Abschaffung des Filmrats, Gender‑Neutralität & flexiblere Sperrfristen<!--]-->
Änderungen im Filmförderungsgesetz: Abschaffung des Filmrats, Gender‑Neutralität & flexiblere Sperrfristen
Ministerialentwurf vom 02.02.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht den Österreichischen Filmrat, führt gendergerechte Sprache ein und stärkt das Kunst‑Ministerium im Aufsichtsrat. Sperrfristen für geförderte Filme werden künftig in Richtlinien festgelegt, nicht mehr im Gesetz.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/3/2010XXIV
Filmindustrie

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht den Österreichischen Filmrat, führt gendergerechte Sprache ein und stärkt das Kunst‑Ministerium im Aufsichtsrat. Sperrfristen für geförderte Filme werden künftig in Richtlinien festgelegt, nicht mehr im Gesetz.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 2a, der den Österreichischen Filmrat einrichtete, wird komplett gestrichen, sodass das Gremium entfällt.
  • In den genannten Paragraphen wird das Wort „der Direktor“ durch die gendergerechte Formulierung „die Direktorin/der Direktor“ ersetzt.
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Schmied Claudia, Dr.

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