Verfassungs‑konforme Festlegung der Netzbereiche in der Erdgaswirtschaft
Ministerialentwurf vom 16.12.2008Zusammenfassung
Der Entwurf entfernt das Ermessen des Verordnungsgebers bei der Zusammenfassung von Gasnetzen verschiedener Betreiber und schreibt vor, dass Netze im selben Bundesland für die Netzebenen 2 und 3 zwingend zu einem Netzbereich zusammengefasst werden müssen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/17/2008XXIV
Energie
Zusammenfassung
Der Entwurf entfernt das Ermessen des Verordnungsgebers bei der Zusammenfassung von Gasnetzen verschiedener Betreiber und schreibt vor, dass Netze im selben Bundesland für die Netzebenen 2 und 3 zwingend zu einem Netzbereich zusammengefasst werden müssen.Schwerpunkte
- Der bisherige Wortlaut, der dem Verordnungsgeber ein Ermessen („können“) ließ, wird gestrichen.
- Netze verschiedener Betreiber mit Sitz im selben Bundesland müssen für die Netzebenen 2 und 3 zu einem einzigen Netzbereich zusammengefasst werden.
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