<!--[-->Neues Sanktionengesetz 2010: Erweiterte Befugnisse zur Umsetzung von UN‑ und EU‑Sanktionen<!--]-->
Neues Sanktionengesetz 2010: Erweiterte Befugnisse zur Umsetzung von UN‑ und EU‑Sanktionen
Ministerialentwurf vom 25.02.2010

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein neues Sanktionengesetz ein, das der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundesregierung weitreichende Befugnisse zum Einfrieren von Vermögenswerten, zur Beschlagnahme von Verkehrsmitteln und zum Verbot von Dienstleistungen gegen Personen und Einrichtungen im Rahmen von UN‑ und EU‑Sanktionen gibt. Zusätzlich wird das Devisengesetz an die neue Rechtslage angepasst.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten2/26/2010XXIV
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein neues Sanktionengesetz ein, das der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundesregierung weitreichende Befugnisse zum Einfrieren von Vermögenswerten, zur Beschlagnahme von Verkehrsmitteln und zum Verbot von Dienstleistungen gegen Personen und Einrichtungen im Rahmen von UN‑ und EU‑Sanktionen gibt. Zusätzlich wird das Devisengesetz an die neue Rechtslage angepasst.

Schwerpunkte

  • Die Oesterreichische Nationalbank darf das Vermögen von Personen, die Terrorakte begehen oder unterstützen, sowie deren verbundenen Einrichtungen einfrieren.
  • Es ist verboten, Vermögenswerte an die in Z 1 genannten Personen oder Einrichtungen zu überweisen oder ihnen zur Verfügung zu stellen.
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Spindelegger Michael, Dr.

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