<!--[-->Erweiterung der Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung im Finanz‑ und Nicht‑Finanzsektor<!--]-->
Erweiterung der Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung im Finanz‑ und Nicht‑Finanzsektor
Ministerialentwurf vom 08.03.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem er Definitionen, Sorgfaltspflichten und Meldepflichten für Banken, Versicherungen und weitere Branchen ausweitet und höhere Strafen festlegt. Die meisten Änderungen treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen3/9/2010XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem er Definitionen, Sorgfaltspflichten und Meldepflichten für Banken, Versicherungen und weitere Branchen ausweitet und höhere Strafen festlegt. Die meisten Änderungen treten am 1. Juli 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Definition von politisch exponierten Personen wird erweitert: Personen, die bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus einem öffentlichen Amt noch als PEP gelten, sofern sie enge Familienangehörige oder nahestehende Personen haben.
  • Kredit‑ und Finanzinstitute müssen Kunden verpflichten, Angaben zu ihrer Geschäftsbeziehung oder Transaktion zu machen und diese Angaben kontinuierlich zu überwachen; bei Unklarheiten dürfen sie die Beziehung beenden oder melden.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

SPÖ

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9 - Wien



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