Umsetzung der EU‑Richtlinien 2009/111/EG, 2009/83/EG & 2009/27/EG im BWG und WAG
Ministerialentwurf vom 23.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen: neue Aufsichtsbehörde, strengere Regeln für große Kredite, hybride Kapitalinstrumente, Verbriefungs‑ und Krisenmanagement sowie grenzüberschreitende Aufsichtskollegien. Inkrafttreten: 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Finanzen3/24/2010XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen: neue Aufsichtsbehörde, strengere Regeln für große Kredite, hybride Kapitalinstrumente, Verbriefungs‑ und Krisenmanagement sowie grenzüberschreitende Aufsichtskollegien. Inkrafttreten: 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Der Begriff der „konsolidierenden Aufsichtsbehörde“ wird eingeführt, um die Aufsicht über gesamte Kreditinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis zu ermöglichen.
- Die FMA kann bedeutende Zweigstellen von Kreditinstituten als systemrelevant einstufen und muss hierfür Marktanteil, Liquiditätsauswirkungen und Kundenzahl berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.