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Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests
Ministerialentwurf vom 06.04.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den elektronisch überwachten Hausarrest ein, damit Straftäter bis zu zwölf Monate zu Hause ihre Strafe verbüßen können, wenn sie Arbeit, Einkommen und eine geeignete Unterkunft haben.
Bundesministerium für Justiz4/7/2010XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den elektronisch überwachten Hausarrest ein, damit Straftäter bis zu zwölf Monate zu Hause ihre Strafe verbüßen können, wenn sie Arbeit, Einkommen und eine geeignete Unterkunft haben.

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Justiz kann per Verordnung Richtlinien zur elektronischen Aufsicht erlassen.
  • Der Hausarrest bedeutet, dass der Strafgefangene in seiner Unterkunft bleibt, arbeitet oder eine Ausbildung macht und dabei elektronisch überwacht wird.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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