Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes an modulare Schulen für Berufstätige
Ministerialentwurf vom 31.03.2010Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Schülerbeihilfengesetz 1983, um Studierende an Schulen für Berufstätige mit modularer Unterrichtsorganisation zu berücksichtigen. Er definiert Semester und Module als Schulstufen, passt die Nachweisregelungen für den günstigen Schulerfolg an und tritt am 1. September 2010 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/1/2010XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
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Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Schülerbeihilfengesetz 1983, um Studierende an Schulen für Berufstätige mit modularer Unterrichtsorganisation zu berücksichtigen. Er definiert Semester und Module als Schulstufen, passt die Nachweisregelungen für den günstigen Schulerfolg an und tritt am 1. September 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Begriff „Schüler“ wird erweitert, sodass künftig auch Studierende an Schulen für Berufstätige als Beihilfen‑berechtigte Personen gelten.
- Ein Semester wird als Schulstufe definiert; für Schulen mit modularer Organisation entsprechen Module, die in Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen erbracht werden, einer Schulstufe, wobei die wöchentliche Stundenzahl des Moduls auf die durchschnittliche Gesamtwochenstundenzahl eines Semesters abgeglichen wird.
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