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Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
Ministerialentwurf vom 14.04.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die ambulante Gesundheitsversorgung durch neue Regelungen für Gruppenpraxen, Qualitäts‑ und Evaluierungsorgane sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung.
Bundesministerium für Gesundheit4/15/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die ambulante Gesundheitsversorgung durch neue Regelungen für Gruppenpraxen, Qualitäts‑ und Evaluierungsorgane sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung.

Schwerpunkte

  • Ein neues Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen wird eingeführt; die Praxis muss vom Landeshauptmann nach Vorlage eines Gutachtens und Auflagenbeschreibung zugelassen werden.
  • Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) wird gegründet und erhält Aufgaben zur Entwicklung von Qualitätskriterien, Durchführung von Evaluierungen und Führung eines Qualitätsregisters.
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Stöger Alois, diplômé

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