<!--[-->Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – Regelungen für Einfuhr, Verbringen und Fernabsatz<!--]-->
Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – Regelungen für Einfuhr, Verbringen und Fernabsatz
Ministerialentwurf vom 20.04.2010

Zusammenfassung

Das AWEG 2010 regelt, dass Arzneiwaren aus Nicht‑EWR nur mit Einfuhrbescheinigung und solche aus dem EWR mit Meldung ins Land gebracht werden dürfen; Blutprodukte benötigen eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Der Fernabsatz ist verboten.
Bundesministerium für Gesundheit4/21/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Das AWEG 2010 regelt, dass Arzneiwaren aus Nicht‑EWR nur mit Einfuhrbescheinigung und solche aus dem EWR mit Meldung ins Land gebracht werden dürfen; Blutprodukte benötigen eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Der Fernabsatz ist verboten.

Schwerpunkte

  • Die Einfuhr von Arzneiwaren aus Nicht‑EWR‑Staaten ist nur mit einer vom BASG erteilten Einfuhrbescheinigung zulässig.
  • Das Verbringen von Arzneiwaren aus EWR‑Vertragsstaaten erfordert eine Meldung an das BASG innerhalb von zwei Monaten nach dem Transport.
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.