Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – Regelungen für Einfuhr, Verbringen und Fernabsatz
Ministerialentwurf vom 20.04.2010Zusammenfassung
Das AWEG 2010 regelt, dass Arzneiwaren aus Nicht‑EWR nur mit Einfuhrbescheinigung und solche aus dem EWR mit Meldung ins Land gebracht werden dürfen; Blutprodukte benötigen eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Der Fernabsatz ist verboten.Bundesministerium für Gesundheit4/21/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Das AWEG 2010 regelt, dass Arzneiwaren aus Nicht‑EWR nur mit Einfuhrbescheinigung und solche aus dem EWR mit Meldung ins Land gebracht werden dürfen; Blutprodukte benötigen eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Der Fernabsatz ist verboten.Schwerpunkte
- Die Einfuhr von Arzneiwaren aus Nicht‑EWR‑Staaten ist nur mit einer vom BASG erteilten Einfuhrbescheinigung zulässig.
- Das Verbringen von Arzneiwaren aus EWR‑Vertragsstaaten erfordert eine Meldung an das BASG innerhalb von zwei Monaten nach dem Transport.
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