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Anpassungen des Publizistikförderungsgesetzes 1984 – Flexibilisierung von Rücklagen und Einführung von Sanktionen
Ministerialentwurf vom 02.05.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.
Bundeskanzleramt5/3/2010XXIV
Presse

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.

Schwerpunkte

  • Erlaubt den Rechtsträgern, jährlich bis zu fünf Prozent ihrer Fördermittel als Rücklage für Standortwechsel, Büro‑Ausbau oder Immobilienankauf zu verwenden.
  • 45 % der nicht verbrauchten Mittel für internationale politische Bildungsarbeit können in die staatsbürgerliche Bildungsarbeit umgeleitet werden; unverbrauchte Restmittel werden im Folgejahr vom Förderungsbetrag abgezogen.
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


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