Anpassungen des Publizistikförderungsgesetzes 1984 – Flexibilisierung von Rücklagen und Einführung von Sanktionen
Ministerialentwurf vom 02.05.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.Bundeskanzleramt5/3/2010XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.Schwerpunkte
- Erlaubt den Rechtsträgern, jährlich bis zu fünf Prozent ihrer Fördermittel als Rücklage für Standortwechsel, Büro‑Ausbau oder Immobilienankauf zu verwenden.
- 45 % der nicht verbrauchten Mittel für internationale politische Bildungsarbeit können in die staatsbürgerliche Bildungsarbeit umgeleitet werden; unverbrauchte Restmittel werden im Folgejahr vom Förderungsbetrag abgezogen.
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