<!--[-->Novelle des Finalitätsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/44/EG<!--]-->
Novelle des Finalitätsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/44/EG
Ministerialentwurf vom 03.05.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Finalitätsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2009/44/EG umzusetzen. Er führt neue Begriffe wie „interoperables System“ ein, erweitert Pflichten für Systembetreiber und legt den Inkraft­tretens­termin auf den 30. Juni 2011 fest.
Bundesministerium für Finanzen5/4/2010XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Finalitätsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2009/44/EG umzusetzen. Er führt neue Begriffe wie „interoperables System“ ein, erweitert Pflichten für Systembetreiber und legt den Inkraft­tretens­termin auf den 30. Juni 2011 fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz erweitert die Definition von Systemen um das Clearing, mit oder ohne zentrale Vertragspartei.
  • Der Begriff „Teilnehmer“ wird um den Systembetreiber erweitert.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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