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Stärkung von Risiko‑ und Aufsichtsregeln für die ÖBFA
Ministerialentwurf vom 05.05.2010

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt das Risikomanagement und die Aufsicht über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, indem er Einzelvertretungsbefugnisse ausschließt, Vier‑Augen‑Prinzip einführt und erweiterte Berichtspflichten festlegt.
Bundesministerium für Finanzen5/6/2010XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt das Risikomanagement und die Aufsicht über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, indem er Einzelvertretungsbefugnisse ausschließt, Vier‑Augen‑Prinzip einführt und erweiterte Berichtspflichten festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Gesellschaftsvertrag muss die Einzelvertretungsmacht, Einzelprokura oder Einzelhandlungsvollmacht für den gesamten Geschäftsbetrieb ausschließen, um das Vier‑Augen‑Prinzip zu stärken.
  • Die Sorgfaltspflichten des Bankwesengesetzes, ausgenommen § 39 Abs. 1‑2 und §§ 40‑41, gelten für die ÖBFA; zudem finden das Wertpapieraufsichtsgesetz und die Gewerbeordnung nicht auf die ÖBFA Anwendung.
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

6B - Oststeiermark


Europa- und Außenpolitik


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