<!--[-->Versicherungsrechts‑Änderungsgesetz 2010 – Einführung elektronischer Kommunikation & erweiterter Verbraucherschutz<!--]-->
Versicherungsrechts‑Änderungsgesetz 2010 – Einführung elektronischer Kommunikation & erweiterter Verbraucherschutz
Ministerialentwurf vom 09.05.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das Versicherungsrecht: Es führt eine "geschriebene Form" ohne Unterschrift ein, erlaubt elektronische Übermittlung von Dokumenten mit Kunden­zustimmung und stärkt den Datenschutz bei Gesundheitsdaten. Verbraucher erhalten ein einheitliches zwei‑Wochen‑Widerrufsrecht. Das Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2010.
Bundesministerium für Justiz5/10/2010XXIV
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das Versicherungsrecht: Es führt eine "geschriebene Form" ohne Unterschrift ein, erlaubt elektronische Übermittlung von Dokumenten mit Kunden­zustimmung und stärkt den Datenschutz bei Gesundheitsdaten. Verbraucher erhalten ein einheitliches zwei‑Wochen‑Widerrufsrecht. Das Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2010.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz definiert die „geschriebene Form“, die schriftliche Erklärungen ohne Unterschrift zulässt.
  • Elektronische Übermittlung von Versicherungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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