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Hausbesorger/innengesetz 2011 – Regelung privater Hausbetreuung
Ministerialentwurf vom 18.05.2010

Zusammenfassung

Das Hausbesorger/innengesetz 2011 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Anstellung von Hausbesorger*innen durch Eigentümer*innen, definiert deren Aufgaben, Arbeitszeiten, Entgelt nach Mindestlohntarif und Regelungen zu Dienstwohnungen sowie Kündigungs- und Räumungsfristen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/19/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Hausbesorger/innengesetz 2011 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Anstellung von Hausbesorger*innen durch Eigentümer*innen, definiert deren Aufgaben, Arbeitszeiten, Entgelt nach Mindestlohntarif und Regelungen zu Dienstwohnungen sowie Kündigungs- und Räumungsfristen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für das Arbeitsverhältnis zwischen Hausbesorger*innen und Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften oder juristischen Personen, die Häuser besitzen.
  • Zu den Kernaufgaben zählen Reinigung, Winterdienst, Pflege von Außenanlagen, Kleinreparaturen und die Funktion als Ansprechpartner für Bewohner*innen.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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