<!--[-->Novelle 2010 des Finanzstrafgesetzes – umfassende Reform von Definition, Strafen und Verfahren<!--]-->
Novelle 2010 des Finanzstrafgesetzes – umfassende Reform von Definition, Strafen und Verfahren
Ministerialentwurf vom 15.06.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Finanzstrafgesetz: Er erweitert den Abgabenbegriff, stuft schwere Finanzvergehen als Verbrechen ein, führt gestufte Strafen, verschärft die Selbstanzeige‑Regeln, schafft § 30a zur Strafaufhebung, legt einen neuen Tatbestand „Abgabenbetrug“ fest und modernisiert das Verfahren der Spruchsenate.
Bundesministerium für Finanzen6/16/2010XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Finanzstrafgesetz: Er erweitert den Abgabenbegriff, stuft schwere Finanzvergehen als Verbrechen ein, führt gestufte Strafen, verschärft die Selbstanzeige‑Regeln, schafft § 30a zur Strafaufhebung, legt einen neuen Tatbestand „Abgabenbetrug“ fest und modernisiert das Verfahren der Spruchsenate.

Schwerpunkte

  • Der Abgabenbegriff wird um EU‑weit zu erhebbare Einfuhrumsatzsteuer und harmonisierte Verbrauchsteuern erweitert, um Strafverfolgungslücken zu schließen.
  • Vorsätzliche Finanzvergehen, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, werden als Verbrechen eingestuft.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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