<!--[-->Betrugsbekämpfungs‑ und Transparenz‑Gesetz 2010<!--]-->
Betrugsbekämpfungs‑ und Transparenz‑Gesetz 2010
Ministerialentwurf vom 15.06.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz stärkt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug durch neue Haftungs‑, Melde‑ und Kontrollregelungen in mehreren Steuergesetzen sowie einer erweiterten Zusammenarbeit mit Europol.
Bundesministerium für Finanzen6/16/2010XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Gesetz stärkt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug durch neue Haftungs‑, Melde‑ und Kontrollregelungen in mehreren Steuergesetzen sowie einer erweiterten Zusammenarbeit mit Europol.

Schwerpunkte

  • Wird ein Arbeitgeber seiner Anmeldepflicht nach § 33 ASVG nicht nachkommen und die Lohnsteuer nicht korrekt einbehalten, gilt das ausgezahlte Nettoarbeitsentgelt als vertraglich vereinbart.
  • Der Lohnzahlungszeitraum wird grundsätzlich auf den Kalendermonat festgelegt; bei Beginn oder Ende der Beschäftigung innerhalb eines Monats gilt der Kalendertag.
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

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6B - Oststeiermark


Europa- und Außenpolitik


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