Einrichtung eines Künstler‑Servicezentrums und Möglichkeit zur Ruhendmeldung
Ministerialentwurf vom 24.06.2010Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Servicezentrum für Künstler*innen und erlaubt ihnen, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um von der Pflichtversicherung befreit zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/25/2010XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Servicezentrum für Künstler*innen und erlaubt ihnen, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um von der Pflichtversicherung befreit zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten.Schwerpunkte
- Ein KünstlerInnen‑Servicezentrum wird bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet, das Auskünfte erteilt, bei Melde‑ und Antragsverfahren unterstützt und Berufsanfänger*innen gezielt berät.
- Künstler*innen können ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhen lassen; während des Ruhens sind sie von der Pflichtversicherung in Kranken‑ und Pensionsversicherung befreit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.