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Einrichtung eines Künstler‑Servicezentrums und Möglichkeit zur Ruhendmeldung
Ministerialentwurf vom 24.06.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Servicezentrum für Künstler*innen und erlaubt ihnen, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um von der Pflichtversicherung befreit zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/25/2010XXIV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Servicezentrum für Künstler*innen und erlaubt ihnen, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um von der Pflichtversicherung befreit zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten.

Schwerpunkte

  • Ein KünstlerInnen‑Servicezentrum wird bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet, das Auskünfte erteilt, bei Melde‑ und Antragsverfahren unterstützt und Berufsanfänger*innen gezielt berät.
  • Künstler*innen können ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhen lassen; während des Ruhens sind sie von der Pflichtversicherung in Kranken‑ und Pensionsversicherung befreit.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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