Einrichtung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
Ministerialentwurf vom 20.07.2010Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts, definiert ihr Aufgabenfeld in Meteorologie, Klimatologie und Geophysik und regelt ihre Finanzierung über ein Globalbudget sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/21/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts, definiert ihr Aufgabenfeld in Meteorologie, Klimatologie und Geophysik und regelt ihre Finanzierung über ein Globalbudget sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium.Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft die ZAMG als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien.
- Die ZAMG übernimmt umfassende Aufgaben in Meteorologie, Klimatologie und Geophysik, einschließlich Messnetzbetrieb, Datenarchivierung, Wetterprognosen und Warnungen.
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