Neues Rücktrittsrecht bei Verträgen aus unerlaubten Telefonwerbeanrufen
Ministerialentwurf vom 01.07.2010Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Konsumentenschutzgesetz um ein spezielles Rücktrittsrecht für Verträge, die während eines unzulässigen Werbeanrufs abgeschlossen wurden, und hebt bestimmte Ausnahmen des bestehenden Rücktrittsrechts auf. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2010 für Verträge, die nach dem 30. November 2010 geschlossen werden.Bundesministerium für Justiz7/2/2010XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Konsumentenschutzgesetz um ein spezielles Rücktrittsrecht für Verträge, die während eines unzulässigen Werbeanrufs abgeschlossen wurden, und hebt bestimmte Ausnahmen des bestehenden Rücktrittsrechts auf. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2010 für Verträge, die nach dem 30. November 2010 geschlossen werden.Schwerpunkte
- Ein neues Rücktrittsrecht wird eingeführt, das bei Verträgen gilt, die während eines unzulässigen Werbeanrufs abgeschlossen wurden. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Urkunde mit allen Vertragsinformationen erhalten hat; fehlt diese Urkunde, gibt es keine zeitliche Begrenzung.
- Die bisherigen Ausnahmen des Rücktrittsrechts (§ 5f) werden für bestimmte Vertragsarten (Dienstleistungen, Zeitschriften, Wett‑ und Lotteriedienstleistungen) aufgehoben, sodass das neue Rücktrittsrecht auch hier Anwendung findet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.