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Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes: Naheverhältnisse, Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenz
Ministerialentwurf vom 11.07.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Diskriminierungsverbote im Naheverhältnis, führt Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenzpflichten ein und legt neue Strafbestimmungen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/12/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Diskriminierungsverbote im Naheverhältnis, führt Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenzpflichten ein und legt neue Strafbestimmungen fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz erweitert den Diskriminierungsbegriff um Fälle, in denen Personen wegen des Naheverhältnisses zu einer anderen Person diskriminiert werden – das gilt für Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter und sexuelle Orientierung.
  • Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler müssen in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt angeben und auf mögliche Überzahlungen hinweisen.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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