Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes: Naheverhältnisse, Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenz
Ministerialentwurf vom 11.07.2010Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Diskriminierungsverbote im Naheverhältnis, führt Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenzpflichten ein und legt neue Strafbestimmungen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/12/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Diskriminierungsverbote im Naheverhältnis, führt Lohn‑ und Stellenausschreibungs‑Transparenzpflichten ein und legt neue Strafbestimmungen fest.Schwerpunkte
- Das Gesetz erweitert den Diskriminierungsbegriff um Fälle, in denen Personen wegen des Naheverhältnisses zu einer anderen Person diskriminiert werden – das gilt für Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter und sexuelle Orientierung.
- Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler müssen in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt angeben und auf mögliche Überzahlungen hinweisen.
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