Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Telekommunikationsgesetz, indem er ausdrückliche Einwilligungen für Werbeanrufe vorschreibt, die Rufnummernanzeige verbietet zu manipulieren und Behörden erlaubt, bei Verdacht sofort Rufnummern zu sperren.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/12/2010XXIV
Post- und Fernmeldewesen
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Telekommunikationsgesetz, indem er ausdrückliche Einwilligungen für Werbeanrufe vorschreibt, die Rufnummernanzeige verbietet zu manipulieren und Behörden erlaubt, bei Verdacht sofort Rufnummern zu sperren.Schwerpunkte
- Werbeanrufe dürfen nur nach einer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Angerufenen erfolgen; die Einwilligung muss aktiv vom Teilnehmer erteilt werden.
- Die Rufnummernanzeige darf nicht unterdrückt oder verfälscht werden; der Anbieter muss die echte Nummer anzeigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.