Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping – Pflichten, Kontrollen und Sanktionen
Ministerialentwurf vom 13.07.2010Zusammenfassung
Das Gesetz bekämpft Lohn‑ und Sozialdumping, indem es Arbeitgeber verpflichtet, Lohnunterlagen bereitzuhalten, Kontrollen durch die Abgabenbehörden erlaubt, ein Dienstleistungszentrum zur Auswertung einrichtet und bei Verstößen Geldstrafen sowie mögliche Verbote von Dienstleistungen vorsieht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/14/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz bekämpft Lohn‑ und Sozialdumping, indem es Arbeitgeber verpflichtet, Lohnunterlagen bereitzuhalten, Kontrollen durch die Abgabenbehörden erlaubt, ein Dienstleistungszentrum zur Auswertung einrichtet und bei Verstößen Geldstrafen sowie mögliche Verbote von Dienstleistungen vorsieht.Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf verpflichtet Arbeitgeber*innen, alle für die Mindestlohnbestimmung relevanten Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) in deutscher Sprache am Einsatzort bereitzuhalten.
- Die Abgabenbehörden erhalten das Recht, Betriebe zu betreten, Unterlagen einzusehen und Personen zu befragen, um das Mindestentgelt zu prüfen.
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