Bühnenarbeitsrechtsgesetz (Bü‑ARG) – neue Regelungen für Theaterarbeitsverhältnisse
Ministerialentwurf vom 18.07.2010Zusammenfassung
Der Entwurf benennt das Schauspielergesetz in Bühnenarbeitsrechtsgesetz (Bü‑ARG) um, legt ein detailliertes Inhaltsverzeichnis an und regelt umfassend Rechte und Pflichten von Bühnenmitarbeitern und Theaterunternehmern – von festen Bezügen über Arbeitszeit‑ und Urlaubsbestimmungen bis hin zu Haftung, Konkurrenzverbot und Kündigungsmodalitäten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf benennt das Schauspielergesetz in Bühnenarbeitsrechtsgesetz (Bü‑ARG) um, legt ein detailliertes Inhaltsverzeichnis an und regelt umfassend Rechte und Pflichten von Bühnenmitarbeitern und Theaterunternehmern – von festen Bezügen über Arbeitszeit‑ und Urlaubsbestimmungen bis hin zu Haftung, Konkurrenzverbot und Kündigungsmodalitäten.Schwerpunkte
- Der Gesetzestitel wird zu „Bühnenarbeitsrechtsgesetz – Bü‑ARG“ geändert und ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis eingeführt.
- Das Gesetz definiert das Bühnenarbeitsverhältnis für künstlerische Mitglieder und legt fest, dass ein Theaterunternehmer ein Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches betreiben muss; Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
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