Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2009/110/EG in nationales Recht um, definiert E‑Geld, legt fest, wer es ausgeben darf, führt ein Konzessionsverfahren unter Aufsicht der FMA ein und regelt Eigenmittel, Kundengeldschutz, Rücktausch zum Nennwert und Verbote von Zinsen.Bundesministerium für Finanzen7/19/2010XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2009/110/EG in nationales Recht um, definiert E‑Geld, legt fest, wer es ausgeben darf, führt ein Konzessionsverfahren unter Aufsicht der FMA ein und regelt Eigenmittel, Kundengeldschutz, Rücktausch zum Nennwert und Verbote von Zinsen.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert E‑Geld und legt fest, welche Institutionen E‑Geld ausgeben dürfen.
- Ein neues Konzessionsverfahren für E‑Geld‑Institute wird eingeführt, das von der FMA überwacht wird.
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