Ergänzung des Seilbahngesetzes: Klarstellung der Behördenzuständigkeit, Integration von Arbeitnehmerschutz und Verordnungsermächtigung
Ministerialentwurf vom 02.08.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Seilbahngesetz um neue Zuständigkeitsregelungen, integriert Arbeitnehmerschutz in bestehende Sicherheitsanalysen und schafft eine Verordnungsermächtigung für detaillierte Vorgaben zu Sicherheitsberichten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/3/2010XXIV
Schienentransport
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Seilbahngesetz um neue Zuständigkeitsregelungen, integriert Arbeitnehmerschutz in bestehende Sicherheitsanalysen und schafft eine Verordnungsermächtigung für detaillierte Vorgaben zu Sicherheitsberichten.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen im Bauverbots‑ und Gefährdungsbereich wird durch neue Ziffern in § 13 und § 14 klar definiert, sodass der Landeshauptmann bzw. der Bundesminister eindeutig verantwortlich sind.
- Der Arbeitnehmerschutz wird nicht mehr als eigenständige Sicherheitsanalyse behandelt, sondern in die bestehenden Fachanalysen (z. B. Seilbahntechnik, Elektrotechnik) integriert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.