Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Österreich und Spanien bei Filmproduktionen, definiert Gemeinschaftsproduktionen als gleichwertig zu Inlandsfilmen und legt Förderungen, finanzielle Beteiligungen und Genehmigungsverfahren fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend9/8/2010XXIV
Filmindustrie
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Österreich und Spanien bei Filmproduktionen, definiert Gemeinschaftsproduktionen als gleichwertig zu Inlandsfilmen und legt Förderungen, finanzielle Beteiligungen und Genehmigungsverfahren fest.Schwerpunkte
- Das Abkommen definiert Gemeinschaftsproduktionen als Kinofilme (inkl. Spielfilme, Animations‑ und Dokumentarfilme), die den nationalen Vorschriften beider Länder entsprechen und kommerziell genutzt werden.
- Gemeinschaftsproduktionen werden wie nationale Produktionen behandelt und erhalten dieselben Förderungen und Vergünstigungen, die jedoch nur dem jeweiligen Produzenten des betreffenden Landes zustehen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.