<!--[-->Umsetzung der EU‑Vergütungsrichtlinie im Bankwesengesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Vergütungsrichtlinie im Bankwesengesetz
Ministerialentwurf vom 27.09.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz, um EU‑Vorgaben umzusetzen: Er führt Grundsätze für eine risikoorientierte Vergütungspolitik ein, verlangt einen Vergütungsausschuss bei großen Banken und stärkt die Aufsicht durch erweiterte Offenlegungs- und Meldepflichten.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2010XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz, um EU‑Vorgaben umzusetzen: Er führt Grundsätze für eine risikoorientierte Vergütungspolitik ein, verlangt einen Vergütungsausschuss bei großen Banken und stärkt die Aufsicht durch erweiterte Offenlegungs- und Meldepflichten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 39b legt Grundsätze für eine risikoorientierte Vergütungspolitik fest, und § 39c verpflichtet große Kreditinstitute zur Einrichtung eines Vergütungsausschusses.
  • Der Begriff „freiwillige Rentenzahlungen“ wird definiert und von betrieblichen Zusatzpensionen abgegrenzt.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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