EU‑MediatG – Umsetzung der EU‑Mediations‑Richtlinie und ZPO‑Änderungen
Ministerialentwurf vom 30.09.2010Zusammenfassung
Das EU‑MediatG führt ein Bundesgesetz ein, das die EU‑Mediations‑Richtlinie in Österreich umsetzt, definiert Mediation und Mediator, regelt Vertraulichkeit und Verjährungshemmung und ergänzt die Zivilprozessordnung um die Möglichkeit, Mediationsvereinbarungen vollstreckbar zu machen.Bundesministerium für Justiz10/1/2010XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das EU‑MediatG führt ein Bundesgesetz ein, das die EU‑Mediations‑Richtlinie in Österreich umsetzt, definiert Mediation und Mediator, regelt Vertraulichkeit und Verjährungshemmung und ergänzt die Zivilprozessordnung um die Möglichkeit, Mediationsvereinbarungen vollstreckbar zu machen.Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für Mediationen in grenzüberschreitenden Zivil‑ und Handelssachen, nicht jedoch für Streitigkeiten über staatliche Hoheitsrechte.
- Mediation wird als freiwilliges, strukturiertes Verfahren definiert; ein Mediator muss in einem EU‑Mitgliedstaat wohnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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