EU‑MediatG – Umsetzung der EU‑Mediations‑Richtlinie und ZPO‑Änderungen Ministerialentwurf vom 10/1/2010
Bundesministerium für Justiz10/1/2010XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das EU‑MediatG führt ein Bundesgesetz ein, das die EU‑Mediations‑Richtlinie in Österreich umsetzt, definiert Mediation und Mediator, regelt Vertraulichkeit und Verjährungshemmung und ergänzt die Zivilprozessordnung um die Möglichkeit, Mediationsvereinbarungen vollstreckbar zu machen.Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für Mediationen in grenzüberschreitenden Zivil‑ und Handelssachen, nicht jedoch für Streitigkeiten über staatliche Hoheitsrechte.
- Mediation wird als freiwilliges, strukturiertes Verfahren definiert; ein Mediator muss in einem EU‑Mitgliedstaat wohnen.
