Umsetzung der EU‑Richtlinie 2006/87/EG und Regelung öffentlicher Fahrgastanlagen
Ministerialentwurf vom 28.10.2008Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Regelungen für öffentliche Fahrgastanlagen ein und vereinheitlicht die Zulassung von Binnenschiffen durch Anerkennung von EU‑Gemeinschaftszeugnissen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/29/2008XXIV
See- und Binnenschiffsverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Regelungen für öffentliche Fahrgastanlagen ein und vereinheitlicht die Zulassung von Binnenschiffen durch Anerkennung von EU‑Gemeinschaftszeugnissen.Schwerpunkte
- Neue §§ 65a‑b schaffen verbindliche Vorgaben für Betreiber von Fahrgastanlagen, die mehrheitlich öffentlich sind: Sie müssen nicht‑diskriminierende Nutzungs‑ und Geschäftsbedingungen bereitstellen und bei Streitigkeiten eine behördliche Entscheidung ermöglichen.
- Gemeinschaftszeugnisse aus anderen EU‑Staaten werden wie österreichische Zulassungsurkunden behandelt, sodass ein Fahrzeug nur noch ein einziges gültiges Dokument benötigt.
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