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Anpassung des Kraftfahrliniengesetzes an EU‑Vorgaben
Ministerialentwurf vom 26.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Kraftfahrliniengesetz an EU‑Vorgaben an: neue Fristen und Nachweispflichten für Konzessionsanträge, erweiterte Ausschlussgründe, längere mögliche Konzessionsdauer, Einführung von Grenzzonen für Mietwagen und geschlechtsneutrale Formulierungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2010XXIV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Kraftfahrliniengesetz an EU‑Vorgaben an: neue Fristen und Nachweispflichten für Konzessionsanträge, erweiterte Ausschlussgründe, längere mögliche Konzessionsdauer, Einführung von Grenzzonen für Mietwagen und geschlechtsneutrale Formulierungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Antragspflicht wird eingeführt: Bei Konzessionsanträgen muss ein Exemplar des Verkehrsdienstvertrags beigefügt werden und der Antrag muss zwischen 12 Monaten und 6 Monaten vor Beginn der beantragten Gültigkeit gestellt werden.
  • Der Ausschlussgrund für die Erteilung einer Konzession wird erweitert und umfasst nun fünf Unterpunkte (a‑e), die unter anderem die Verkehrssicherheit, die Gefährdung von bestehenden Verkehrsaufgaben und bereits eingeleitete Vergabeverfahren berücksichtigen.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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