Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kraftfahrliniengesetz an EU‑Vorgaben an: neue Fristen und Nachweispflichten für Konzessionsanträge, erweiterte Ausschlussgründe, längere mögliche Konzessionsdauer, Einführung von Grenzzonen für Mietwagen und geschlechtsneutrale Formulierungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2010XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kraftfahrliniengesetz an EU‑Vorgaben an: neue Fristen und Nachweispflichten für Konzessionsanträge, erweiterte Ausschlussgründe, längere mögliche Konzessionsdauer, Einführung von Grenzzonen für Mietwagen und geschlechtsneutrale Formulierungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Antragspflicht wird eingeführt: Bei Konzessionsanträgen muss ein Exemplar des Verkehrsdienstvertrags beigefügt werden und der Antrag muss zwischen 12 Monaten und 6 Monaten vor Beginn der beantragten Gültigkeit gestellt werden.
- Der Ausschlussgrund für die Erteilung einer Konzession wird erweitert und umfasst nun fünf Unterpunkte (a‑e), die unter anderem die Verkehrssicherheit, die Gefährdung von bestehenden Verkehrsaufgaben und bereits eingeleitete Vergabeverfahren berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.